Australien fährt die weltweit strengsten saisonalen Einfuhrmaßnahmen gegen die Braune Marmorierte Baumwanze. Wer die Fristen, Warenlisten und Behandlungsraten nicht kennt, verliert die Ladung am Kai – oder schickt sie zurück.
Maßgeblich ist das Shipped-on-Board-Datum im Ocean Bill of Lading. Gate-In-Daten akzeptiert DAFF ausdrücklich nicht.
Die Hochrisiko-Warenliste liest sich wie das Inhaltsverzeichnis des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus. Für diese Waren ist eine Behandlung nicht optional, sondern Einfuhrvoraussetzung – neu wie gebraucht.
Maschinen & Anlagen (84)
Stahl & Metallwaren (72/73)
Baumaschinen
Fahrzeuge & Teile (87)
LandtechnikWaren außerhalb beider Listen sind frei – bis sie mit Hochrisiko- oder Risikoware in einem Container liegen. Dann zieht die höhere Risikostufe die gesamte Sendung mit. Ein einziger unbehandelter Mitläufer hält den Container auf.
Für die BMSB-Maßnahmen macht es keinen Unterschied, ob die Maschine fabrikneu oder rückgebaut ist. Bei Gebrauchtgerät kommt die Sauberkeitsanforderung als zweite, davon unabhängige Hürde obendrauf.
Warenliste, Fristen und Behandlungsraten kompakt – im kostenlosen Guide.
Guide ladenContainer gehen in die Onshore-Behandlung. Breakbulk geht zurück.
Für Behandlungen vor dem 1. Dezember muss die Ware innerhalb von 120 Stunden an Bord sein – gerechnet ab Beginn der Belüftung bzw. Abschluss der Hitzebehandlung. Ein Rollover ist damit kein Terminproblem mehr, sondern ein Compliance-Problem.
Behandeln darf nur ein unter AusTreat registrierter, als „approved“ gelisteter Anbieter. Diese Zulassung kann jederzeit entzogen werden – auch dann, wenn Ihre Ware bereits auf See ist.
Alle Begasungsverfahren setzen mindestens 10 °C voraus, und eine Dosiserhöhung zum Ausgleich ist ausdrücklich nicht erlaubt. Wer im Januar ab Nordeuropa verlädt, braucht eine temperierte Behandlung – oder plant von vornherein mit Hitze.
Australien verlangt zusätzlich und ganzjährig, dass Maschinen frei von Erde, Pflanzenresten, Samen und organischem Material sind. Kettenlaufwerk, Motorraum, Hydraulik, Kabine, Hohlräume – oft hilft nur Teildemontage vor der Reinigung.
Fällt die Konzentration zu irgendeinem Zeitpunkt unter den Mindest-Endwert, gilt die Behandlung als fehlgeschlagen – auch wenn das Zertifikat sauber aussieht. Nachdosieren am Ende ist nicht erlaubt.
56 °C an der kältesten Oberfläche, mindestens 30 Minuten. Alternativ für Breakbulk-Einzelstücke unter 3.000 kg: 60 °C, 10 Minuten – mit Gewichtsnachweis in den Versandpapieren.
Ab 24 g/m³ bei mindestens 10 °C: 12 bis unter 24 Stunden mit Endwert ab 12 g/m³, oder ab 24 Stunden mit Endwert ab 8 g/m³.
Gleiche Werte wie Methylbromid. Über zugelassene Drittanbieter-Systeme alternativ ein CT-Wert ab 200 g·h/m³.
2026/27 erstmals auch onshore zugelassen. 16,7 %-Formulierung mit CO², ab 20 g/m³ plus 100 g/m³ CO² bei mindestens 10 °C.
Eine Dosiserhöhung als Ausgleich für Temperaturen unter 10 °C ist nicht zulässig.
Alle Raten, Grenzwerte und das Check-Sheet zum Ausdrucken – auf 8 Seiten.
Guide kostenlos ladenHS-Kapitel gegen die DAFF-Warenlisten geprüft, Ladungsart festgelegt – und damit die Frage beantwortet, ob eine Onshore-Behandlung überhaupt noch als Rettungsleine zur Verfügung steht.
Verfahrenswahl passend zu Ware und Jahreszeit, Behandlungsslot auf die Schiffsabfahrt gerechnet – mit Puffer, weil die Rolled-Goods-Rettung entfällt.
Wir prüfen den Anbieterstatus tagesaktuell auf der DAFF-Liste, statt uns auf ein zugesandtes PDF zu verlassen.
Demontage rückgebauter Anlagen, eigene Rigging-Teams, Reinigung von Gebrauchtmaschinen und Komponenten, seefeste Verpackung und Containerbeladung.
Zertifikat gegen die Raten nachgerechnet, Abgleich von Siegel, B/L und Packliste, Überwachung des 120-Stunden-Fensters – und ein Agentennetz in Australien und Neuseeland für den Inspektionsfall.
Acht Seiten, die Ihnen eine Ladung retten können – auf Basis der offiziellen DAFF-Veröffentlichung:
Wenn die Ware zwischen dem 1. September und dem 30. April (einschließlich) verschifft wird, aus einem Zielrisikoland stammt oder von dort verschifft wird, als Seefracht reist und unter die Ziel- oder Hochrisiko-Warenliste fällt. Maßgeblich ist das Shipped-on-Board-Datum im Ocean Bill of Lading; Gate-In-Daten und Container-Tracking akzeptiert DAFF ausdrücklich nicht als Nachweis.
Das geht nur bei sechsseitig geschlossenen Containern (FCL/FCX), und auch dort nur auf Containerebene vor jeder Dekonsolidierung. Breakbulk – also auch Flatracks, Open Tops, Shipper Owned Container und modifizierte Container mit eingebautem Generator oder Filteranlage – muss zwingend offshore behandelt werden. Unbehandelt wird die Löschung verweigert oder die Ware zum Export angewiesen.
Für Behandlungen vor dem 1. Dezember gilt ein Nachbehandlungsfenster von 120 Stunden bis zur Verladung an Bord. Früher konnte man ein Überschreiten über die Rolled Goods Policy heilen – die ist für 2026/27 gestrichen. Deshalb gehört in jede Australien-Planung ein Puffer und ein Plan für den Rollover-Fall.
Nein. Australien verlangt zusätzlich und ganzjährig, dass eingeführte Maschinen, Geräte und Ersatzteile frei von Erde, Pflanzenresten, Samen, Insekten und organischem Material sind. Wird die Ware bei Ankunft als verunreinigt eingestuft, folgt Reinigung an einer zugelassenen Anlage oder im Extremfall die Rückverschiffung – auf Kosten des Importeurs. Die Sauberkeitsprüfung gehört deshalb nach Deutschland.
Nein. Neuseeland hat eine eigene Risikosaison (ebenfalls 1. September bis 30. April), eine eigene Länderliste und eine eigene Liste MPI-zugelassener Behandlungsanbieter. DAFF stellt zudem klar, dass Australien und Neuseeland nicht füreinander behandeln – und Ware, die während der Saison über Neuseeland gelaufen ist, kommt ohne australienkonforme Behandlung nicht nach Australien hinein.
Die Incoterms® 2020 regeln BMSB-Behandlungen nicht ausdrücklich – genau das ist das Problem. Bei EXW oder FCA ist formal der Käufer zuständig, hat aber keinen Zugriff auf die Maschine vor der Verladung; bei DAP oder DDP trägt der Verkäufer das volle Risiko bis hin zum Re-Export. Unsere Empfehlung: Behandlung, Zertifikatsbeschaffung und Kostenträgerschaft ausdrücklich im Vertrag benennen.
Eine Behandlungspflicht gibt es bei Luftfracht nicht. Es gelten lediglich Stichprobeninspektionen für Hochrisikowaren aus den USA und China zwischen dem 1. September und dem 30. April. Bei sehr kritischen Terminen kann Luftfracht deshalb eine kalkulatorisch prüfenswerte Ausweichoption sein.
Grundlage aller Angaben auf dieser Seite: die Veröffentlichung „Seasonal measures for Brown marmorated stink bug (BMSB)“ des australischen Department of Agriculture, Fisheries and Forestry (Stand des dortigen Updates: 05.08.2026) sowie der Import Health Standard „Vehicles, Machinery and Parts“ des neuseeländischen MPI. Die Maßnahmen werden während der Saison überprüft und können angepasst werden; maßgeblich ist stets die aktuelle Veröffentlichung von DAFF bzw. MPI. Diese Seite ist eine praxisorientierte Orientierungshilfe und keine Rechts-, Zoll- oder Steuerberatung.
Schicken Sie uns Ware, HS-Code, Maße und Ihren Wunsch-Verladetermin. Sie erhalten eine Einschätzung, ob und wie die BMSB-Maßnahmen greifen, welches Verfahren realistisch ist und welcher Verladeslot zum 120-Stunden-Fenster passt.
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